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Mindestanforderungen an Rechnungen
Damit in unserem Haus eine optimale und einwandfreie Zuordnung sowie Bearbeitung Ihrer Rechnungen erfolgen kann, müssen alle Rechnungen zwingend mit folgenden Angaben versehen werden:
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vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
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Name und Anschrift des Leistungsempfängers
für das Amt: |
für amtsangehörige Gemeinden: |
Amt Döbern-Land Forster Straße 8 03159 Döbern
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Gemeinde XXX c/o Amt Döbern-Land Forster Straße 8 03159 Döbern |
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Angabe der Bestell-/ Auftragsnummer oder des Bestellers
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Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
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Ausstellungsdatum
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fortlaufende Rechnungsnummer
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Menge und Art der Lieferung oder Leistung
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Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
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das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt sowie Hinweis auf im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts (Skonto)
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der anzuwendende Steuersatz und der daraus anfallende Steuerbetrag
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bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt
Eingangsrechnungen, die ohne o.g. Mindestangaben beim Amt Döbern-Land eingehen, können nicht zugeordnet bzw. verarbeitet werden. Sie erhalten Ihre Rechnung dann mit der Bitte um Korrektur und Zusendung einer neuen Rechnung zurück.